Mahnen per Email - aus der Finanzbuchhaltung
Im Mahnwesen der Software fimox Finanzbuchhaltung besteht für jede einzelne Mahnstufe die Möglichkeit, auszuwählen, ob nicht mahngesperrte Debitoren die Mahnung per Brief oder online per Email standardmäßig erhalten. Das gilt für das gezielte Mahnen der fälligen Posten pro Debitor genauso wie für den Mahnlauf über alle Debitoren. Dabei kann eine Mahnung per Email nur dann erfolgen, wenn im Debitoren-Stammsatz ein Ansprechpartner mit Email-Adresse ausgewählt wurde. So kann im Standard zum Beispiel festgelegt werden, dass die ersten beiden Mahnungen per Email und die dritte Mahnung aus Beweisgründen auf dem Postweg verschickt wird. Diese Einstellung kann für einzelne Debitoren im Debitorenstamm überlagert werden. Beispielsweise kann die Standardeinstellung „2. Mahnung: per Email“ durch die Debitorenstamm-Angabe, dass für den ausgewählten Debitor alle Mahnungen per Brief versendet werden, aufgehoben werden. Der Debitor erhält in diesem Fall seine Mahnung also per Brief.
Gerade im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen vorteilhaft die ersten Zahlungserinnerungen direkt aus der Buchhaltung per Email online zu verschicken. Durch die Einsparung des Portos, amortisiert sich die Anschaffung des fimox-Rechnungswesens schnell und Mahnschreiben werden per Email ohne zeitliche Verzögerung zugestellt.
International agierende Unternehmen können im Debitoren-Stamm zusätzlich die jeweilige Kommunikationssprache hinterlegen und somit auf vordefinierte mehrsprachige Korrespondenzschreiben zurückgreifen.